Meine Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Sie vereinbaren demnach einen verbindlichen Behandlungstermin mit mir, den ich dann ausschließlich für Sie freihalte. Somit reduzieren sich Wartezeiten und Sie können darauf vertrauen, dass ich Ihrem Anliegen ausreichend Zeit widmen kann.
Sobald Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie mir spätestens 24 Stunden vorher telefonisch Bescheid. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich zum vollständigen Behandlungssatz gemäß §615 BGB privat in Rechnung. Eine Bestätigung des vermeintlichen Leistungserhalts für eine nicht erbrachte Behandlung durch Ihre Unterschrift auf der Verordnung ist nicht zulässig.